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Vandalismus an Haustür und Treppenhausfenster

Morgens liegen Scherben im Hausflur, das Glas der Haustür ist zersplittert oder das Treppenhausfenster hat ein Loch. Das beunruhigt alle im Haus. Hausi24 vermittelt geprüfte Glaser-Partnerbetriebe; für Bewohner und Verwaltung zählt ein ruhiges, geordnetes Vorgehen.

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Hausflur eines Gründerzeithauses: Haustür mit Ornamentglas, eine Füllung ist gesprungen
Hausflur eines Gründerzeithauses: Haustür mit Ornamentglas, eine Füllung ist gesprungen

Was zuerst zählt

  • Sichern Sie den Bereich, ohne sich selbst zu gefährden.
  • Rufen Sie Mitbewohner dazu, damit niemand barfuß oder mit Kinderwagen durch die Scherben läuft.
  • Ein Stuhl oder ein Absperrband am Treppenabsatz reicht, bis aufgeräumt ist.
  • Liegt der Verdacht auf Einbruch oder gezielte Zerstörung nahe, ist die 110 der richtige Weg.
  • Türklinken, Scherben und Gegenstände am Tatort bleiben unangetastet, solange die Polizei noch nicht fertig ist.
  • Bei verletzten Personen gilt 112.
  • Kinder und Haustiere gehören in dieser Lage nicht in den Flur.
  • Wer im Haus Hilfe braucht, etwa ältere Nachbarn mit Rollator, wird am besten von jemandem begleitet, bis der Weg frei ist.

Spuren sichern, bevor Sie fegen

Fotografieren Sie das Gesamtbild, dann die einzelnen Schäden: Bruchstellen, Fremdgegenstände wie Steine oder Flaschen, Schmierereien, aufgehebelte Türen. Halten Sie schriftlich fest, wer den Schaden bemerkt hat und zu welcher Uhrzeit. Erst nach Aufnahme durch die Polizei und nach Absprache mit der Verwaltung räumen Sie auf.

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Sammeln Sie Scherben mit Besen und Kehrblech in einem festen Karton, feine Splitter bleiben an feuchtem Küchenpapier haften. Tragen Sie feste Schuhe. Wenn Graffiti oder Schmierereien dabei sind, lassen Sie diese zunächst unangetastet. Auch sie gehören zu den Spuren, die die Verwaltung und gegebenenfalls die Polizei sehen möchten, und werden erst danach entfernt. Bei mehreren beschädigten Stellen nummerieren Sie die Fotos in der Reihenfolge der Aufnahme und führen eine kurze Liste. Das hilft später, wenn Verwaltung, Versicherung und Betrieb über denselben Schaden sprechen und alle die gleichen Stellen meinen.

Tür- und Treppenhausglas: besondere Bauart

Haustüren mit Glasfeldern können Verbundsicherheitsglas oder Drahtglas enthalten. Beim Verbundsicherheitsglas hält eine Folie die Scheibe zusammen, selbst wenn sie gesprungen ist. Drahtglas hält Splitter im eingelegten Netz. Beides kann trotz Bruch zunächst stehen bleiben. Lassen Sie solche Scheiben so, wie sie sind, und drücken Sie nicht dagegen. Lose Teile sind nicht immer zu erkennen.

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Ein Partnerbetrieb kann prüfen, ob die Scheibe als Ganzes ersetzt werden muss und ob Ersatzglas in gleicher Sicherheitsklasse gefragt ist. Bruchstücke im Rahmen sollten Sie nicht herausbrechen. Gerade bei Verbundglas hängen sie an der Folie, und wer zieht, kann sich an den Kanten schneiden oder den Rest der Scheibe zum Einsturz bringen. Wichtig: Spurensicherung geht vor Reparatur. Eine neue Scheibe, die zu früh eingesetzt wird, kann Hinweise vernichten, die die Polizei noch braucht.

Offene Haustür, offene Fragen

Ist die Haustür nicht mehr zu verschließen, sind Wohnungen und Keller zugänglich. Sagen Sie Verwaltung und Hausgemeinschaft Bescheid, damit alle die Wohnungstür bewusst abschließen. Ein Provisorium aus einer zugeschnittenen Platte kann die Öffnung verschließen, bis das Glas ersetzt werden kann.

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Fest verschraubt erschwert eine solche Platte das Eindringen; mit einbruchhemmendem Glas ist sie nicht zu vergleichen. Das Provisorium sollte Rettungswege nicht blockieren und die Tür weiter bedienbar lassen. Das besprechen Verwaltung und Betrieb vor Ort. Bei mehreren Parteien melden Sie nicht doppelt, sondern vereinbaren, wer es tut. Sinnvoll ist, das Provisorium im Hausflur gut sichtbar zu kennzeichnen, etwa mit einem Zettel, wer es veranlasst hat und wann der endgültige Ersatz geplant ist. So fragen Nachbarn nicht mehrfach nach, und der Hausmeister weiß, woran er ist. Informieren Sie auch Paketdienste und Pflegedienste, die regelmäßig ins Haus müssen, damit niemand vor verschlossener Tür steht.

Meldung und Versicherung

Treppenhaus und Haustür sind Sache des Hauses: Die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer ist hier zuständig und braucht Adresse, Zeitpunkt, Fotos und die Vorgangsnummer der Polizei, falls vorhanden. Eine Gebäudeversicherung des Eigentümers kann Glas einschließen, je nach Vertrag unterschiedlich.

Die Kostenfrage klären Verwaltung und Versicherung. Dokumentieren Sie alles und halten Sie die Verwaltung auf dem Laufenden. Wiederholen sich Vorfälle, kann Beleuchtung oder eine Absprache mit der Nachbarschaft sinnvoll sein.

Gemeinsam mit den Nachbarn lässt sich überlegen, ob ein Hausaushang sinnvoll ist: Wer etwas beobachtet hat, kann sich bei der Verwaltung melden. Das bleibt freiwillig und ersetzt keine Meldung an die Polizei.

Wann der Glaser gefragt ist

Ein Glaser-Partnerbetrieb kommt in Frage, wenn die Haustür nicht mehr schließt oder Glasteile lose hängen. Nennen Sie Türart, Glasfeldgröße und Zugang. Die Verwaltung sollte vorab wissen, dass ein Betrieb angefragt wird.

Glasbruch melden

Nennen Sie Fenstertyp, Stockwerk und Größe der Öffnung.

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