NotverglasungBerlin01579 2842373Anrufen01579 2842373

Mieten, Verwalten, Versichern

Schaufenster kaputt: was Gewerbemieter ordnen sollten

Eine zerstörte Schaufensterscheibe lässt das Ladenlokal offen stehen – für Passanten, für Wind und für Unbefugte. Als Mieter eines Geschäfts haben Sie mehrere Dinge in sinnvoller Reihenfolge zu erledigen.

Hausi24 vermittelt dafür geprüfte, unabhängige Glaser-Partnerbetriebe; einiges lässt sich vorab selbst klären.

Anrufen01579 2842373
Ladenlokal im Erdgeschoss eines Berliner Altbaus: Schaufenster nach Glasbruch provisorisch mit Holzplatte verschlossen
Ladenlokal im Erdgeschoss eines Berliner Altbaus: Schaufenster nach Glasbruch provisorisch mit Holzplatte verschlossen

Zuerst: Menschen und Ware schützen

Bringen Sie Kunden, Beschäftigte und Passanten aus dem Bereich vor der Scheibe. Große Schaufenster können aus Isolierglas, Verbundglas oder Einscheiben-Sicherheitsglas bestehen, und sie zerfallen verschieden: ESG rieselt als Krümelmasse herunter, Verbundglas bleibt als gesprungene Fläche im Rahmen hängen.

Weiterlesen

Auch eine gesprungene Fläche kann sich lösen, wenn jemand dagegen stößt oder der Wind in die Öffnung drückt. Sperren Sie den Gehweg vor dem Fenster mit Absperrband oder einem Aufsteller ab. Räumen Sie Auslagen nur aus, wenn Sie dafür nicht unter lose hängende Glasreste greifen müssen. Bei Verletzten wählen Sie 112. Rechnen Sie damit, dass sich Passanten für den Schaden interessieren und Fotos machen. Bitten Sie sie freundlich, Abstand zu halten. Wer im Laden stand, als es passierte, sollte sich anschließend ruhig setzen dürfen; ein Schreck wirkt erst später nach.

Einbruch oder Vandalismus: Spuren bleiben liegen

  • Wurde die Scheibe eingeschlagen und fehlt womöglich Ware, verständigen Sie die Polizei unter 110.
  • Der Verkaufsraum bleibt zunächst tabu, bis die Beamten ihn freigeben; lassen Sie Auslagen, Kasse und Wurfgegenstände unberührt.
  • Die Spurensicherung braucht den Zustand so, wie er ist.
  • Notieren Sie die Vorgangsnummer der Anzeige; Versicherung und Vermieter verlangen sie in der Regel.
  • Fotografieren Sie die Scheibe von außen und von innen, dazu Boden, Auslage und die Stelle, an der etwas gefehlt hat – und zwar, bevor jemand aufräumt.
  • Listen Sie auf, welche Ware, Dekoration oder Technik betroffen ist, mit Stückzahl und ungefährem Wert aus Ihren Belegen.
  • Je genauer die Liste, desto leichter lässt sie sich später gegenüber der Versicherung belegen.
  • Bewahren Sie beschädigte Ware auf, bis Sie wissen, ob sie begutachtet werden soll.

Wer im Mietverhältnis zuständig ist

Wem das Schaufenster gehört und wer den Schaden trägt, steht im Gewerbemietvertrag. Manche Verträge übertragen Glasbruch ganz oder teilweise auf den Mieter, andere lassen ihn beim Vermieter. Eine Glasversicherung kann ebenfalls bestehen, entweder über den Eigentümer oder über Ihren eigenen Vertrag.

Weiterlesen

Der Schaden ist Vermieter oder Hausverwaltung unverzüglich anzuzeigen, so wie es § 536c BGB für Mängel vorsieht. Nennen Sie Ort, Zustand, mutmaßliche Ursache und fügen Sie Fotos bei. Wer am Ende zahlt, lässt sich nur mit Vertrag und Versicherungspolice beantworten. Lesen Sie im Vertrag auch nach, ob Sie zur Instandhaltung des Schaufensters oder zu einer Mindestversicherung verpflichtet sind. Dort steht, wer den Glaser beauftragen darf. Ohne Absprache einen Betrieb zu bestellen kann später Streit über die Rechnung nach sich ziehen.

Provisorischer Verschluss im Ladenlokal

Eine Notverglasung schließt die Öffnung vorübergehend, etwa mit zugeschnittenen Holzplatten, Kunststoffplatten oder stabiler Folie. Sie schließt die Öffnung, bis die endgültige Scheibe sitzt. Auch fest verschraubt bleibt eine Platte ein Provisorium: Sie macht das Eindringen mühsamer, ersetzt aber keine einbruchhemmende Verglasung.

Weiterlesen

Große Formate verlangen Ausmessen, Werkzeug und mehrere Hände; das gehört in die Hand eines Glaserbetriebs, nicht auf eine Leiter. Schaufensterscheiben sind Sonderformate und werden nach Maß gefertigt, die Ersatzscheibe braucht also etwas Zeit. Fragen Sie den Partnerbetrieb nach der Glasart: Verbundglas hält einem erneuten Angriff länger stand als Einfachglas, schließt ihn aber nicht aus. Messen Sie nicht selbst am Rahmen, wenn dafür Leiter oder Tritt nötig sind. Ein Partnerbetrieb kann Saugheber und Hilfsmittel für große Formate mitbringen und einschätzen, ob die Scheibe von außen oder von innen eingesetzt wird. Auch Sonnenschutzfolien, Aufkleber und Beschriftungen auf der alten Scheibe sollten Sie festhalten, damit sie nachgebildet werden können.

Weiter öffnen: Kundschaft informieren

Ein verbretterter Schaufensterbereich wirkt abweisend. Ein Zettel an der Tür, dass das Geschäft geöffnet ist, nimmt Kunden die Unsicherheit. Klären Sie mit dem Partnerbetrieb, ob der Verschluss so angebracht werden kann, dass Platz für ein Schild bleibt. Prüfen Sie außerdem, was neben dem Glas gelitten hat: Rollläden, Gitter, Alarmkontakte, Beleuchtung und Dekoration.

Weiterlesen

Auch diese Punkte gehören in die Schadensmeldung, damit sie bei der Regulierung nicht übersehen werden. Bewahren Sie Rechnungen für Notmaßnahmen und Warenbelege geordnet auf. Sprechen Sie mit Nachbargeschäften, falls dort ebenfalls etwas aufgefallen ist. Gemeinsame Beobachtungen, etwa zu Tätern oder Fahrzeugen, helfen der Polizei. Eine kurze Info an die Kundschaft über Ihre Kanäle, dass der Betrieb weiterläuft, hält den Kontakt.

Wann der Glaser gefragt ist

Holen Sie einen Glaser-Partnerbetrieb dazu, sobald die Polizei die Scheibe freigibt oder kein Einbruch vorliegt. Er kann die Öffnung provisorisch verschließen, das Format ausmessen und die Ersatzscheibe nach Maß anfertigen lassen. Ob die Glasart verändert wird, besprechen Sie vorab mit ihm und mit Ihrem Vermieter.

Scheibe gesprungen?

Kurz anrufen und das Fenster beschreiben.

01579 2842373
Anrufen
Anrufen01579 2842373