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Eigentumswohnung: Wem gehört das Fenster?

Wem gehört das Fenster, wenn die Scheibe gesprungen ist – der Wohnung oder der Gemeinschaft? Die Antwort steht nicht allein im Gesetz, sondern in Ihren Unterlagen.

Die Hausi24 GmbH vermittelt geprüfte Glaser-Partnerbetriebe; zuvor lohnt der Blick auf die Frage der Zuständigkeit.

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Neubauwohnung: Glaser misst an der Balkontür den Glasfalz für eine neue Isolierglasscheibe aus
Neubauwohnung: Glaser misst an der Balkontür den Glasfalz für eine neue Isolierglasscheibe aus

Die Teilungserklärung als Grundlage

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird festgelegt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Tragende Teile und die äußere Gestalt des Hauses zählen üblicherweise zum Gemeinschaftseigentum, die Räume der einzelnen Wohnung zum Sondereigentum. Fenster liegen genau dazwischen. Viele Teilungserklärungen ordnen Rahmen, Flügel und Verglasung der Gemeinschaft zu, weil sie das Bild der Fassade prägen.

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Andere benennen nur Anstrich innen oder Griffe als Sondereigentum. Welche Variante in Ihrer Anlage gilt, lesen Sie dort nach; jede Anlage regelt das für sich. Gibt es Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die später ergänzt wurden, zum Beispiel zum Fenstertausch, stehen sie im Beschlussbuch. Die Verwaltung stellt Auszüge bereit. Wer neu in die Wohnung gezogen ist, hat die Unterlagen manchmal nicht vollständig erhalten; fragen Sie bei der Verwaltung nach.

Was bei Glasbruch zuerst geschieht

  • Zuerst geht es um Sicherheit, nicht um Zuständigkeit.
  • Das betroffene Zimmer bleibt für Kinder und Haustiere tabu, schließen Sie die Tür und bewegen Sie den Flügel nicht mehr.
  • Lose Splitter am Boden nehmen Sie mit Handschuhen und Kehrblech auf; das Glas im Rahmen lassen Sie, wie es ist.
  • Schreiben Sie der Verwaltung kurz, was vorgefallen ist, und hängen Sie Fotos an.
  • Gerade bei Fenstern in der Gebäudehülle kann ein Schaden Folgen für Nachbarn oder die Fassade haben, daher will die Verwaltung ihn kennen.
  • Zieht es kalt herein, dreht man die Heizung unter dem Fenster zu und schließt die Raumtür.
  • Ein Foto von der Scheibe im Ganzen und eines vom Bruchbild genügen; Details am Rand sind nützlich, wenn später gefragt wird, ob ein Stoß oder Spannung die Ursache war.

Provisorisch schließen, Kosten später sortieren

Der vorläufige Verschluss einer Öffnung hängt nicht davon ab, wer später zahlt. Ein Glaser-Partnerbetrieb kann die Öffnung mit einer zugeschnittenen Holz- oder Kunststoffplatte verschließen, damit Regen und Kälte nicht in die Wohnung gelangen. Über die endgültige Ersatzscheibe wird danach gesprochen. Heben Sie Rechnung der Notmaßnahme und Fotos zusammen auf.

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Ist die Gemeinschaft für das Fenster zuständig, kann die Verwaltung die Kosten einordnen. Ob eine Gebäudeversicherung mit Glasbaustein oder die Hausratversicherung einspringt, hängt von den jeweiligen Verträgen ab. Glas, das nach Ansicht der Gemeinschaft zu ihrem Eigentum gehört, kann über eine Beauftragung der Verwaltung ersetzt werden. Sprechen Sie mit der Verwaltung ab, wer den Auftrag erteilt, damit die Rechnung später am richtigen Ort landet.

Austausch und einheitliche Fassade

  • Auch wenn Sie als Eigentümer selbst zahlen wollen, ist der Austausch einer Scheibe abzustimmen.
  • Verändern sich Glasart, Sprossenteilung oder Farbton, betrifft das die Ansicht des Hauses; solche Eingriffe können einen Beschluss der Gemeinschaft erfordern.
  • Bei Altbauten mit Kastendoppelfenstern oder Häusern mit einheitlicher Fassade kann eine abweichende Verglasung auffallen.
  • Fragen Sie die Verwaltung, ob es Vorgaben zu Material und Ausführung gibt, bevor Sie einen Betrieb beauftragen.
  • So lassen sich spätere Auseinandersetzungen vermeiden.
  • Schon eine neue Beschichtung oder getönte Scheibe kann auffallen.
  • Wer einen Austausch gegen Sicherheitsglas oder besseres Wärmeglas wünscht, nennt das früh; die Gemeinschaft kann dem zustimmen, wenn das Bild der Fassade gewahrt bleibt.

Vermietete und selbst genutzte Wohnung

Vermieten Sie die Wohnung, meldet Ihr Mieter den Schaden an Sie. Sie leiten ihn an die Verwaltung oder Versicherung weiter, sobald klar ist, ob Sonder- oder Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Notieren Sie, wer den Schaden bemerkt hat und wann; so lässt sich später erklären, wie es dazu kam.

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Nutzen Sie die Wohnung selbst, entfällt der Zwischenschritt: erst sichern, dann die Verwaltung informieren, dann die Frage der Kosten klären. Bewahren Sie die Korrespondenz auf, falls später Rückfragen kommen. Zieht jemand neu ein oder wechselt die Verwaltung, geht der Überblick über frühere Glasschäden schnell verloren. Eine kurze Notiz, welches Fenster wann betroffen war und wer es ersetzt hat, hilft beim nächsten Mal und bei Fragen zum Zustand der übrigen Fenster.

Wann der Glaser gefragt ist

Holen Sie einen Glaser-Partnerbetrieb, wenn die Scheibe gesprungen ist, Splitter hängen oder Zugluft hereinkommt. Er kann provisorisch verschließen; die passende Ersatzscheibe lässt sich vorbereiten, sobald die Verwaltung die Zuständigkeit geklärt hat.

Rufnummer für den Glasbruch

Am Telefon klären Sie, was gebraucht wird.

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