Die Teilungserklärung als Grundlage
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird festgelegt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Tragende Teile und die äußere Gestalt des Hauses zählen üblicherweise zum Gemeinschaftseigentum, die Räume der einzelnen Wohnung zum Sondereigentum. Fenster liegen genau dazwischen. Viele Teilungserklärungen ordnen Rahmen, Flügel und Verglasung der Gemeinschaft zu, weil sie das Bild der Fassade prägen.
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Andere benennen nur Anstrich innen oder Griffe als Sondereigentum. Welche Variante in Ihrer Anlage gilt, lesen Sie dort nach; jede Anlage regelt das für sich. Gibt es Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die später ergänzt wurden, zum Beispiel zum Fenstertausch, stehen sie im Beschlussbuch. Die Verwaltung stellt Auszüge bereit. Wer neu in die Wohnung gezogen ist, hat die Unterlagen manchmal nicht vollständig erhalten; fragen Sie bei der Verwaltung nach.
