Drei Verträge, drei Blickwinkel
Eine Glasversicherung kann Glasbruch als eigenen Baustein abdecken, entweder als einzelner Vertrag oder als Zusatz. Die Wohngebäudeversicherung gehört dem Eigentümer und bezieht sich auf das Haus. Die Hausratversicherung gehört dem Bewohner und bezieht sich auf bewegliche Gegenstände. Welcher Vertrag bei einem Fensterschaden infrage kommt, hängt vom Eigentumsverhältnis und von den vereinbarten Bausteinen ab.
Weiterlesen
Eine gesprungene Fensterscheibe ist Teil des Gebäudes, eine zerbrochene Glasplatte eines Möbelstücks ist Hausrat. Zusätzlich gibt es Verträge, die gar keinen Glasbruch einschließen, weil er nur als Zusatzbaustein angeboten wird. Dann hilft die Police nicht weiter, selbst wenn der Vertrag sonst umfangreich ist. Ein Blick in die Bedingungen klärt das schneller als ein Telefonat. Eigentümer, die vermieten, prüfen zudem, ob der Gebäudevertrag Glas in vermieteten Einheiten einschließt. Mieter wiederum sehen nach, ob eine eigene Police etwas ergänzt.
