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Für Mieter & Verwaltungen

In einem Mehrparteienhaus betrifft eine kaputte Scheibe selten nur eine Person. Hausi24 vermittelt geprüfte, unabhängige Glaser-Partnerbetriebe; wer in welcher Rolle meldet, entscheidet und beauftragt, hängt vom Haus ab.

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Hinterhof eines Berliner Mietshauses: Hausverwaltung und Glaser besprechen ein provisorisch verschlossenes Fenster
  • Mieter

    Wer zur Miete wohnt, hält den Schaden mit Fotos fest, schützt Menschen und Räume vor Scherben und Zugluft und teilt dem Vermieter oder der Hausverwaltung den Vorfall schriftlich mit. Ob der Mieter selbst einen Betrieb beauftragt oder die Verwaltung das übernimmt, steht im Mietvertrag; im Zweifel fragen Sie nach, bevor ein Auftrag entsteht.

  • Hausverwaltung

    Die Verwaltung ist die Schaltstelle: Sie nimmt die Meldung entgegen, ordnet den Schaden dem Gemeinschafts- oder dem Wohnungsbereich zu, informiert den Eigentümer und kann den Fachbetrieb beauftragen. Treppenhausfenster und Haustür gehören zum Haus, deshalb liegt die Zuständigkeit bei der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer; bei Wohnungsfenstern spricht sie sich mit den Bewohnern ab.

  • Eigentümer & WEG

    Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung bleibt Ansprechpartner für das Gebäude, die Eigentümergemeinschaft für das Gemeinschaftseigentum. Welche Fenster dazugehören, regelt die Teilungserklärung; vielfach gehört die Verglasung zum Gemeinschaftseigentum, der Anstrich innen zum Sondereigentum. Zweifel klärt die Verwaltung der Gemeinschaft.

  • Ladeninhaber

    Gewerbemieter schützen zuerst Ware, Kasse und Personal und rufen bei Einbruch die Polizei. Danach geht die Meldung an den Vermieter; Schaufenster und Mietsachschäden können im Vertrag unterschiedlich geregelt sein. Eine Platte vor der Öffnung macht den Zutritt schwerer; als einbruchhemmende Verglasung gilt sie nicht.

Das gehört in die Schadensmeldung

  • Adresse mit Haus, Aufgang, Etage und Lage der Wohnung oder des Raums
  • Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
  • Welche Scheibe oder Tür betroffen ist und wie groß die Öffnung ist
  • Was geschehen ist, soweit bekannt: Ball, Sturm, Einbruch, Riss ohne Anlass
  • Ob jemand verletzt wurde und ob die Polizei verständigt ist
  • Fotos von Schaden, Scherben und Umgebung, gegebenenfalls mit Maßband
  • Was bereits unternommen wurde, etwa Absperren oder Abdecken der Öffnung

Wer meldet, wer kümmert sich?

SchadenTypischerweise
Scheibe in der Mietwohnung springt ohne StoßMieter meldet an die Verwaltung; die Verwaltung klärt Ursache und Auftrag
Fenster im Treppenhaus oder Hof eingeschlagenVerwaltung kümmert sich, Bewohner geben Hinweise und melden Auffälligkeiten
Ball oder Steinwurf zerstört eine WohnungsscheibeMieter meldet; ob ein Verursacher haftet, bleibt Einzelfallfrage
Einbruch durch ein FensterPolizei zuerst, danach Mieter und Verwaltung gemeinsam für Sicherung und Meldung
Schaufenster im Ladenlokal geht zu BruchLadeninhaber meldet an den Vermieter; der Eigentümer kann die Verglasung beauftragen

Warum die Meldung ohne Verzug, aber nicht hektisch erfolgen sollte

  • Ein Schaden, den Sie bemerken, sollten Sie dem Vermieter unverzüglich anzeigen; diese Pflicht ergibt sich aus § 536c BGB und dient dazu, Folgeschäden wie Nässe und Auskühlung zu begrenzen.
  • Im Alltag heißt das: erst sichern, dann schriftlich melden, ob per Brief, E-Mail oder über das Portal der Verwaltung.
  • Wer telefonisch Bescheid gibt, sollte den Inhalt nachträglich schriftlich bestätigen, damit der Zeitpunkt belegbar ist.
  • Eine ruhige, vollständige Meldung nützt allen mehr als ein hektischer Zuruf.
  • Die Verwaltung braucht Angaben, mit denen sie entscheiden kann, nicht nur die Nachricht, dass etwas kaputt ist.

Wenn mehrere Parteien betroffen sind

Bricht eine Scheibe im Haus, an der mehrere Wohnungen hängen, wird es schnell unübersichtlich. Ein zerstörtes Flurfenster, eine Glastür im Hausflur oder die Verglasung im Hof betreffen alle Bewohner, aber nur einer sollte sammeln und weitergeben. Verabreden Sie im Haus, wer meldet, damit die Verwaltung nicht mehrere widersprüchliche Nachrichten erhält.

Die Verwaltung profitiert von einer kurzen Liste: Lage, Zustand, Gefahrenstellen und die Frage, ob Kinder oder ältere Personen im Haus wohnen. Bei Altbauten ist hilfreich zu wissen, ob es sich um ein Kastenfenster mit Einfachglas im Kittfalz oder um ein modernes Isolierglas handelt, denn danach richtet sich, was der Betrieb mitbringen muss.

Orientierung bei Haftung und Versicherung

Wer die Ersatzscheibe am Ende bezahlt, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Verursacher kann haften, der Mietvertrag kann Regeln enthalten, und ob eine Glas-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung greift, steht in den Policen.

Die Partnerbetriebe nennen ihre Konditionen selbst. Sprechen Sie Kosten, Umfang und Material direkt mit ihnen ab und bewahren Sie Rechnung und Fotos auf, damit die Abrechnung später nachvollziehbar bleibt. Das ist allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Rufnummer für den Glasbruch

Am Telefon klären Sie, was gebraucht wird.

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