Fensterart
Bauernhäuser, Denkmale und Gartenhäuser
Der Dorfkern gruppiert sich um einen Anger. Dort stehen alte Bauernhäuser mit Gehöften, und drei Gebäude aus dem Verwaltungsalltag früherer Zeiten, das Gemeinde-, das Guts- und das Amtshaus, stehen unter Denkmalschutz. Viele Gärten prägen das Ortsbild. Im Nordend entstand die erste Bebauung ab 1871.
In alten Bauernhäusern und Nebengebäuden können Holzfenster mit Einfachglas im Kittfalz sitzen, teils in kleinen Formaten mit Sprossen. Manche können durch Isolierglasfenster ersetzt worden sein. Bei Scheunen, Ställen und Schuppen kann Einfachglas in einfachen Rahmen sitzen, das bei Wind und Frost leichter springt.
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Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten Vorgaben: Fensterteilung, Profil und Glasart dürfen sich nicht beliebig ändern. Wird eine Scheibe ersetzt, kann der Ersatz in derselben Art vorgesehen sein; ob eine Abstimmung nötig ist, entscheidet der Eigentümer mit den zuständigen Stellen. Bei Wohnhäusern jüngerer Zeit gelten diese Hürden nicht in gleichem Maß.
Dazu kommt die Bauweise der Gehöfte: Zu einem Gehöft können mehrere Gebäude gehören, jedes mit eigenen Fenstern, vom Wohnhaus über den Stall bis zum Speicher. Ein Rundgang mit Blick auf alle Glasflächen zeigt, wo ein Sprung schon vorhanden ist, bevor Frost ihn ausweitet. Wer ein Haus übernimmt, sollte außerdem prüfen, ob Fenster mit unterschiedlichem Alter zusammenpassen.
