Zuerst die 110
Wenn Sie vermuten, dass jemand eingebrochen ist, verlassen Sie die Wohnung, sofern noch ein Täter im Haus sein könnte, und rufen von draußen die Polizei unter 110. Sind Menschen verletzt, gilt die 112. Schildern Sie ruhig, was Sie sehen: Adresse, Stockwerk, welches Fenster betroffen ist.
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Der Einbruch ist eine Straftat, und die Beamten entscheiden, ob Spurensicherung nötig ist. Bis dahin sind Sie Zeuge, nicht Aufräumer. Wer allein im Haus ist, wartet am besten bei Nachbarn oder auf der Straße. Ein Hinweis an die Beamten, ob die Stelle von der Straße einsehbar ist, kann bei den Ermittlungen helfen. Sprechen Sie auch mit Nachbarn, ob jemand etwas gehört hat.
